Das Konzept
Ohne eine durchdachte Konzeption ist eine professionelle Arbeit nicht möglich.
Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte unseres Konzept für Sie aufgeführt.
1. Bedeutung und pädagogischer Auftrag des christlichen Kindergartens
Unser Kindergarten hat wie jede Tageseinrichtung für Kinder in Deutschland einen präzise formulierten gesetzlichen Auftrag. Für unser Bundesland ist er im „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen“ nachzulesen.
Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind für seine gesamte Entwicklung von entscheidender Bedeutung.
Für die Persönlichkeitsentwicklung ist die Geborgenheit des Kindes in der Familie die wichtigste Voraussetzung. Ein Kind sollte aber auch lernen, sich in kleinen Schritten von der Familie zu lösen. Die Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft (beengte Wohnverhältnisse, Berufstätigkeit der Eltern, Kleinfamilien, die steigende Zahl Alleinerziehender) setzen der Erziehung des Kindes in der Familie oft Grenzen. Durch eine dem Kind angemessene Erziehung außerhalb der Familie ist ein teilweiser Ausgleich möglich.
Die Erziehung in der Kita / im Kiga soll eine Ergänzung und Begleitung zur Familienerziehung sein. Wir bemühen uns in unserer Einrichtung eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich die Kinder, Eltern und Mitarbeiter wohl und geborgen fühlen.
Ein weiterer für uns besonders wichtiger Aspekt ist die christliche Erziehung. Der Glaube an den Schöpfer der Welt, der jeden Menschen bedingungslos liebt und annimmt und an Jesus Christus, der die Kinder segnet, schafft eine veränderte Lebensperspektive, die den Kindern Halt und Orientierung geben kann. Denn jeder Mensch ist einzigartig mit seinen Fähigkeiten, Begabungen und Grenzen, von Gott gewollt und geliebt.
Wir verstehen christliche Erziehung nicht als einen „Bildungsbereich“ neben vielen anderen (wie z.B. Kreativitäts- oder Sozialerziehung), sondern gehen davon aus, dass die positive Haltung gegenüber Gott und das Bewusstsein des Geliebtwerdens die Haltung gegenüber anderen Menschen und der Umwelt positiv prägen wird.
2. Öffnungszeiten
Der Kindergarten ist geöffnet von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 – 14.00Uhr. Die Kinder sollen bis 09.00Uhr gebracht sein, damit sie am Frühstück und den pädagogischen Angeboten teilnehmen können. Kinder, die dass Mittagessen nicht in Anspruch nehmen, müssen bis spätestens 12.45 Uhr abgeholt sein. Kinder, die das Mittagessen in Anspruch nehmen, müssen bis spätestens 14.00 Uhr abgeholt sein.
3. Schließungszeit
Die Einrichtung hält jährliche zusammenhängende Schließungszeiten ein und wird den Eltern zu Beginn des neuen Kindergartenjahres mitgeteilt. Grundsätzlich gilt: 3 Wochen in den niedersächsischen Sommerferien, zwischen Weihnachten und Neujahr und 1 Woche in den niedersächsischen Osterferien.
4. Täglicher Besuch
Der Besuch der Einrichtung ist freiwillig. Die Erfüllung des Bildungsauftrags setzt jedoch einen regelmäßigen Besuch des Kindes voraus.
5. Frühstück
Unsere gemeinsame Frühstückszeit findet von 09.00 – ca. 09:30Uhr statt. Uhr. Damit Ihr Kind einen guten Start in den Tag hat und leistungsfähig bleibt, ist ein abwechslungsreiches und gesundes Frühstück entscheidend.
Mit etwas Phantasie und Ihrer liebevollen Zubereitung sorgen Sie dafür, dass es schmeckt und aufgegessen wird. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Süßigkeiten, Kindermilchschnitten und dergleichen mit in den Kindergarten. Ausnahmen sind besondere Anlässe z.B. Geburtstage, die wir natürlich mit Kuchen o.ä. feiern. Diese sprechen wir aber vorher mit Ihnen ab.
6. Mitteilung beim Fehlen des Kindes
Kann das Kind – gleich aus welchem Grund – die Einrichtung nicht besuchen, muss dies am selben Tag bis 08.30 Uhr mitgeteilt werden. Auch bei längerem Fernbleiben (Urlaub, Kur,...) ist dies der Einrichtung mitzuteilen.
7. Nachweis über die Gesundheitsvorsorge
Vor dem erstmaligen Besuch des Kindes in der Einrichtung ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die besagt, dass keine gesundheitliche Bedenken vorliegen und dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 4 Wochen sein. Ebenso ist der Einrichtung das gelbe Untersuchungs-/Vorsorgeheft und der Impf-Pass vorzulegen.
Schwerwiegende Infektionskrankheiten lt. Infektionsschutzgesetz müssen dem Gesundheitsamt und auch der Einrichtung mitgeteilt werden. In diesen Fällen müssen die Erziehungsberechtigten eine ärztliche Bescheinigung über die Befreiung von Krankheitserregern vorlegen, bevor das Kind wieder die Einrichtung besuchen darf.
Erkrankte Kinder dürfen den Kindergarten nicht besuchen.
8. Aufsichtspflicht
Die Aufsicht über das Kind auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten obliegt der Verantwortung der Personensorgeberechtigten. Die Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes durch das pädagogische Personal des Kindergartens und endet mit der Übergabe an die Personensorgeberechtigten. Falls das Kind nicht persönlich abgeholt wird, sondern durch andere Personen, muss das der Einrichtung vorher mitgeteilt werden. Diese Personen müssen sich beim ersten Abholen bei den pädagogischen Mitarbeitern ausweisen. Geschwisterkinder unter 12 Jahren dürfen nicht mit dem Abholen beauftragt werden.
9. Versicherungsschutz
Alle Kinder des Immanuel-Kindergartens sind auf dem Weg zur und von der Einrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung und auch bei Ausflügen und Veranstaltung des Kindergartens in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
10. Kostenbeitrag
Der Kostenbeitrag für den Kiga-Platz richtet sich nach der Gebührensatzung der Stadt Bückeburg.
11. Erreichbarkeit der Eltern
Sie oder eine andere von Ihnen benannte Person sollte im Notfall immer erreichbar sein. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Angaben immer aktuell zu halten.
12. Elternstunden
Als Elterninitiative sind wir davon überzeugt, dass eine optimale Förderung der Kinder nur durch eine enge Zusammenarbeit von Eltern und Erzieher/Innen möglich ist. Daher ermutigen wir die Eltern ihre Begabungen im Kindergarten einzusetzen. Durch die ausgeprägte Zusammenarbeit von Erziehern und Eltern ist ein intensives Vertrauensverhältnis entstanden, so dass neue Eltern motiviert werden sich einzubringen. So entsteht ein kreativer Prozess, an dem sich die Eltern gerne beteiligen und sich mit unserer Einrichtung identifizieren. Nicht zuletzt profitieren davon auch die Kinder, die es sichtlich genießen, ihre Eltern so interessiert und engagiert zu erleben.
Wir schätzen diese Zusammenarbeit sehr, sind aber auch auf diese angewiesen, um unser Einrichtungskonzept umsetzen zu können. Aus diesem Grund verpflichtet sich jede Familie vertraglich in jedem Kindergartenjahr für einen ehrenamtlichen Dienst. Dieser Dienst umfasst 30 Stunden. Die Stunden können im Laufe des Jahres abgeleistet und im dafür angelegten Buch im Kindergarten selbst dokumentiert werden. Jede nicht geleistete Stunde (von den 30 Std.) wird mit 8,50 € in Rechnung gestellt. Eltern / Erziehungsberechtigte, die mehrere Kinder im Kindergarten haben, erbringen die Arbeitsleistung nur einmal. Alleinerziehende haben nur 15 Stunden zu leisten.
13. Beobachtungsverfahren
Laut der Kooperationsvereinbarungen mit den Bückeburger Grundschulen verwenden wir das Gelsenkirchener Beobachtungsmodell. Mit der Unterschrift im Anhang bestätigen Sie, dass dieses Beobachtungsmodell bei Ihrem Kind durchgeführt und dokumentiert werden darf. Diese Genehmigung darf jederzeit widerrufen und die Daten dürfen nicht ohne eine Schweigepflichtentbindung an andere Institutionen, wie z.B. Schulen und Gesundheitsamt weitergegeben werden. Der Dokumentations-/Beobachtungsbogen ist nach Absprache jederzeit für die Eltern einsehbar und beim Verlassen des Kindergartens wird er Ihnen ausgehändigt.
14. Kooperation zwischen dem „Immanuel – Kindergarten“ und der „Immanuel – Grundschule“
Die Kooperation zwischen dem „Immanuel – Kindergarten“ und der „Immanuel – Grundschule“ soll für die Kindergartenkinder Schule als normale und mit Freude besetzte Nachfolgeinstitution erlebbar machen und für die Grundschulkinder eine Möglichkeit bieten, sich mit ihren erworbenen, schulischen Grundkompetenzen in eine jüngere Gruppe einzubringen. Durch die Kooperation erleben sich die Kindergarten – und Grundschulkinder als eine Gruppe, die zwar verschieden alt ist, aber gemeinsam viel erleben kann. Dies stärkt die soziale Kompetenz auf beiden Seiten. Leistungsstärkere Kindergartenkinder können durch Kooperationsangebote gefordert werden, leistungsschwächere Erstklässler gefördert werden.
Kooperationsmöglichkeiten:
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gemeinsame Projekte wie z. B. Experimente und Wald- und Wiesenexkursionen mit der Eingangsstufe
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gemeinsame Sport- und Bewegungsangebote mit der Eingangsstufe
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gemeinsame Kreativangebote
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gemeinsame Gottesdienste
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Lesepaten im Kindergarten (Klasse 3 und 4